Ionisierungsanlage System Gössi

wesentliche merkmale der Ionisierungsanlage

Thermische Desinfektion des Verteilnetzes

Das Warmwasserverteilnetz besteht in der Regel aus einem Warmwasser-Vorlauf und einem Warmwasser-Zirkulations-Rücklauf. Damit im Netz keine Legionellen-Kontamination entsteht, wird dieses während der Nacht für ca. drei Stunden auf eine Temperatur von > 63°C erwärmt bzw. thermisch desinfiziert.

 

Ausstossleitungen im Speziellen

Keine thermische Desinfektion findet während dieser Zeit in den Ausstossleitungen statt. Als Ausstossleitungen werden die Verbindungsleitungen vom Verteilnetz bis zu den Entnahmestellen bezeichnet. Diese werden nicht thermisch desinfiziert, ausser es erfolgt während der thermischen Desinfektion bei den Zapfstellen eine Wasserentnahme, was jedoch eine Ausnahme ist.

 

Legionellen-Schutz in den Ausstossleitungen

Das Wasser in den Ausstossleitungen wird mittels Ionisierung - einer präventiven Massnahme - gegen Legionellen ge-schützt. Die Ionisierungsanlage befindet sich in der Sanitärzentrale. Über diese Anlage werden Ionen an das Warmwasserverteilnetz abgegeben. Wird an einer Zapfstelle Wasser entnommen, so gelangen die Ionen über das Verteilnetz in die Ausstossleitungen und von dort bis zu den Auslaufarmaturen. Diese präventive Ionisierung verhindert das Legionellen-Wachstum sowie die Entstehung des gefürchteten, hartnäckigen Biofilms. Die Ionen haben eine Langzeitwirkung. Sofern die Zapfstellen einige Tage nicht benutzt werden, so bleibt der Schutz dennoch gewährleistet.

Die Ionisierung hat gegenüber den chemischen Verfahren - wie z. B. der Chlorierung oder dem Elektrolyse-Verfahren - den entscheidenden Vorteil, dass im Leitungsnetz keinerlei Materialschäden verursacht werden. Bei der Chlorierung resp. dem Elektrolyse-Verfahren besteht diese Gefahr. Die Ionisierungs-Methode ist eine äusserst wirkungsvolle präventive Massnahme gegen die Legionellen-Vermehrung und Ausbreitung. Das Vor-gehen hat sich in der Praxis bewährt und mit Erfolg durchgesetzt.

 

Bewilligt durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

Dieses Verfahren zur Aufbereitung von Trinkwasser, ist im Anhang 4 der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in den öffentlich zugänglichen Bade- und Duschanlagen (TBDV) anerkannt und somit konform zur aktuellen Lebensmittelgesetzgebung.